Dienstag, 4. August 2026

Heran an das Grundgesetz? Mehr Demokratie wagen

 Allen Plänen, die die Änderungen in „meinem“ wunderbaren Grundgesetz vornehmen wollen, begegne ich grundsätzlich mit Misstrauen. Und dennoch könnte ich mich für einige Punkte des Vorschlags von Ralph Boes erwärmen. Unterm alarmistischen Titel „Bundesrepublik im freien Fall“ (Ostdeutsche Allgemeine, 31. Juli bis 6. August 2026) breitet er eine Vision aus, die meiner eigenen zum Teil ähnelt. 


Doch gebunden

Am Anfang steht eine bittere Erkenntnis: Parteien interessieren sich nicht für die Stärkung der Demokratie, sondern für die Macht, die sie erobern oder beibehalten wollen. Ein besonders krasses Beispiel dafür ist die Aufforderung zur innerparteilichen Disziplin, also zur Parteidisziplin oder Fraktionszwang.. 
„In Artikel 38 GG heißt es zwar: Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“ Heute gilt jedoch, dass die Politiker, statt die Vertreter des ganzes Volkes zu sein, nur Vertreter der politischen Parteien – und statt ihrem eigenen Gewissen folgen zu dürfen, der Parteien- und Fraktionsdisziplin unterworfen sind.“
Die auf den ersten Blick absolut logische Anklage erscheint beim näheren Betrachten wesentlich komplizierter. Zum einen verzichten Parteien im Bundestag manchmal auf den Fraktionszwang und lassen ihre Abgeordneten nur nach ihrem Gewissen abzustimmen, zum anderen verbirgt sich der Zwang im Wesen einer Partei als ihr immanenter Charakterzug. 

Eine Partei ist ein weitgehend ideologisches Konstrukt und sie vereint Menschen, die die Welt auf ziemlich gleiche Weise sehen und verstehen. Mitglieder profitieren von der Stärke der Partei und verzichten dafür in einem bestimmten Ausmaß auf ihre Unabhängigkeit. Außerdem verbietet niemand in den demokratischen Parteien innerparteiliche Diskussionen. Dann aber entscheidet (theoretisch) die Mehrheit über die Richtung.

Das Volk – der Souverän 

Ich will nicht leugnen, dass auch ich das Parteisystem sehr kritisch sehe und beklage, dass Politiker fast ausschließlich (Wahlen und Macht im Auge behaltend) Klientelpolitik betreiben und mit der gesamtgesellschaftlichen Perspektive überfordert zu sein scheinen. 

Aus diesem Grund sollte der Souverän – das Volk – endlich ihre Repräsentanten in die Pflicht nehmen und selbst mitreden müssen. Ralph Boes verlangt nicht mehr und nicht weniger als den „Great Reset“ von unten.
„Der Weg dazu ist sachlich einfach: Durch eine Volks-Urabstimmung mit drei Fragen kann das Grundgesetz zur Verfassung erhoben und zugleich die (bisher fehlende) Souveränität des Volkes über seine Verfassung hergestellt werden.“
Obwohl ich, wie ich schon erwähnte, jedes Basteln am Grundgesetz fürchte, sehe ich durchaus die Notwendigkeit der Demokratisierung des erstarrten feudalanmutenden Status quo. Über die Fragen könnte und sollte man diskutieren – gesamtgesellschaftlich. 

Ralph Boes schlägt vor, zuerst (1) nach der Zustimmung für derartigen „Angriff“ (mein Begriff) auf das Grundgesetz (Das existierende müsste kurzfristig außer Kraft gesetzt werden). Gleich danach käme (2) die Gewalt über die „sämtliche wichtigen politischen Entscheidungen“ – also das Schweizermodell mit Volksentscheiden. Und zum Schluss (3) „die Hoheit über die Inhalte der Verfassung“, die die logische Konsequenz des zweiten Punktes darstellt.

Die erste Frage mit dem Außerkraftsetzen des Grundgesetzes- auch wenn nur für eine kurze Zeit - hätte ich sofort mit Nein beantwortet, denn ich sehe hier eine wirklich gefährliche Pause vom Gesetz, also ein Zustand der Gesetzlosigkeit. Auf die beiden anderen stimmte ich aber mit Ja ab.