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Donnerstag, 4. Januar 2024

Wessen Recht oder Sejmmarschall Hołownia in Aktion

 Das neue Jahr steht in Polen unter dem Zeichen der Pressekonferenzen. In den wenigen Tagen gab es eine von Donald Tusk, eine von Jarosław Kaczyński und heute stand Szymon Hołownia, neuer Sejmmarschall. den Journalisten Rede und Antwort.

Screenshot

Das Königsrecht ohne König

Sein Auftritt erfolgte, nachdem er ein Schreiben des Obersten Gerichtshofs bekam und sich diese Information in den Medien verbreitete. Das Gericht hob den Mandatsentzug für Maciej Wąsik auf, den zuvor Szymon Hołownia verhängte. Die Begnadigung des Präsidenten sei gültig, daher bleibe Maciej Wąsik weiter ein Abgeordneter, lautete die Begründung. 

Hołownia zeigte deutlich und unmissverständlich, wie sehr er enttäuscht und verärgert nicht nur über das Oberste Gericht, sondern über das ganze Rechtssystem sei:  „Wir haben mit einer Situation ohne Präzedenz zu tun. Nach der heutigen Entscheidung des Gerichts müssen wir mit dem Schlimmsten rechnen.“ Es herrsche Unordnung und Chaos (bałagan i chaos). Natürlich sei dafür die PiS verantwortlich. „Aber wir werden damit fertig. Wir müssen für die Rechtsordnung sorgen.“ So gehe nicht weiter, dass jeder entscheide, wie er wolle. Und die Begnadigung sei kein Königsrecht. 

Für ihn seien Maciej Wąsik und Mariusz Kamiński (über ihn wurde noch nicht entschieden) Verbrecher (das wiederholte Hołownia mehrmals, damit es sich den Zuhörern gut einprägt) und gehören nicht ins Parlament.

Das Spiel mit den Kammern

Hołownia betonte zwar unaufhörlich, dass er nicht als eine Seite in diesem Rechtsstreit auftritt, dann aber verkündete er, dass eine andere – als von ihm erwartete – Entscheidung skandalös wäre und das Vertrauen ins Rechtssystem zerrüttet hätte. 

Denn die Entscheidung sei - so seine Meinung - noch nicht gefallen. Wie denn?

Hołownia hat den Widerspruch der beiden Politiker einer weiteren Kammer des Obersten Gerichts zukommen lassen, aber eine andere Kammer gab heute ihre Entscheidung bekannt. Er warte also, was „seine“ Kammer zu sagen habe.

Maciej Wąsik postete heute auf X, was Agnieszka Gozdyra, eine Polsat-Journalistin, von der Pressekonferenz zum Besten gab: 
„Ich glaube nicht, was ich gerade höre: Marschall @szymon_holownia sagt, dass er den Präses Prusinowski gebeten hat. für eine Zusammensetzung (des Gerichts) zu sorgen, die keine Zweifel aufkommen lässt. Um Gottes Willen, wie denn: er hat um eine Zusammensetzung gebeten??“

 Es ist und wird kompliziert. Außerdem gibt es noch eine Vorgeschichte: 

Mittwoch, 11. Februar 2015

Täter, Opfer, das Gericht und wer schließlich bezahlt

Wer vor Gericht zieht, der will eine gesetzliche Ordnung wiederherstellen. Durch ein Verbrechen gerät die Welt in eine Schieflage. Das Gericht wacht über das Einhalten der Gesetze, die das Leben in einem Rechtsstaat regeln. Zu seinen Aufgaben zählt demnach, den Täter zu überführen und seine Schuld in eine angemessene Strafe umzumünzen.

Das Gericht ist nahezu zwangsläufig auf die Täter ausgerichtet. Erst aus der Feststellung der Schuld eines oder mehrerer Täter ergibt sich der Status des Opfers. Ohne Täter kein Opfer – könnte die gerichtliche Devise lauten. Ein Opfer erreicht hier nur in den engen Grenzen der Tat eine Bedeutung.


                                                                          Fot. I. Rasche  / pixelio.de


Wer hat Recht?


Das Gesetz enthält gewöhnlich allgemeine Formulierungen, daraus resultiert jeweils ein Spielraum für Interpretationen, manchmal sogar ein relativ großer. In diesem Raum versuchen viele Akteure das Gesetz an sich zu reißen: Richter, Anwälte und Staatsanwälte, Täter und Opfer. 

Die unabhängigen Gerichte bewegen sich in den Rahmen, die ihnen die Politik zuschneidet. Ihre Unabhängigkeit ist nicht ausschließlich aus diesem Grund oft eine Fiktion. Auch die Gesellschaft übt auf verschiedene Weise einen indirekten Einfluss. 

Das Recht entsteht in einem Zusammenspiel von verschiedenen Kräften. 

Die Starken und die Schwachen - die Gerechtigkeit gibt es nicht umsonst 


In vielerlei Hinsicht schützen die Gesetze das Recht der Starken. Unter Stärke verstehe ich die ökonomische Überlegenheit, die sich vor dem Gericht viel besser durchsetzen kann. Ein Prozess kostet Geld, ein Anwalt auch. Beide muss man sich erst mal leisten können. 

Außerdem blickt die Justitia besonders streng auf die kleinen Leute. Die Reichen und Mächtigen können dagegen auf viel Verständnis hoffen. Auf der einen Seite bestraft man hart für Bagatelldelikte, auf der anderen zeigt man unbegreifliche Milde bei den betuchten Großverbrechern, die die Gesellschaft um Millionen betrügen. Der Emmely-Prozess zeigt deutlich diese Tendenz.

Wer wird eigentlich bestraft?


Das Verfahren vor dem Gericht konzentriert sich auf den Täter. Das Opfer ist sich selbst überlassen. Besonders wenn es um Gewalt- und Sexualverbrechen geht, bedeutet dies für die Betroffenen das erneute Erleben der traumatischen Ereignisse. Das Ende des Prozesses und die Bestrafung der Täter ändert in dieser Hinsicht nicht viel. Die traumatisierten Opfer leiden an den Folgen des Verbrechens manchmal lebenslang. 

Sie sind also diejenigen, die die schlimmste Strafe zu erhalten scheinen. Ihren Schmerz, ihr zerstörtes Leben, ihr Scheitern, bei den Versuchen, das private Glück wiederherzustellen oder beruflich einen Fuß zu fassen, wird keine Vergeltung entschädigen.

Den Weg vom Opfer zum Verlierer in einer Gesellschaft, die nicht genau hinschaut und nicht nach den Gründen fragt, beschreiten viele Traumatisierte.  Sie werden doppelt bestraft: durch das Verbrechen, das für sie nie endet, und durch die Gesellschaft, die die Folgen nicht zur Kenntnis nimmt und die Opfer verurteilt. Sie sind diejenigen, die für das Verbrechen wirklich bezahlen.

Schutz der Opfer


Daher ist es nötig und richtig Rechte von Opfern zu stärken. Mit diesem Ziel vor Augen hat der Bundesjustizminister Heiko Maas ein Gesetz auf den Weg gebracht, das die Belastung der Opfer reduzieren und den Schutzstandard erhöhen wird. 

Es ist ein Schritt zur mehr Gerechtigkeit.