Das untere Foto hätte ich heute vermutlich nicht machen dürfen. Es zeigt eine Brücke – also ein strategisches Objekt. Wenn ich es dennoch beim nächsten Besuch als Wiederholungstäterin trotzdem tue, werde ich hart bestraft. Wahnsinn!
Kritisch relevant
Am 17.04. traten in Polen neue Vorschriften in Kraft. Demnach wird das Fotografieren von rund 25.000 Objekten und Orten verboten.
„Verbot des Fotografierens von Objekten mit besonderer Relevanz für die Sicherheit oder Verteidigung des Staates.
Es ist verboten, ohne Erlaubnis zu fotografieren, zu filmen oder auf andere Weise ein Bild oder Abbild aufzunehmen von:
1) Objekten von besonderer Bedeutung für die Sicherheit oder die Verteidigung des Staates, Objekten des Verteidigungsministerium, die nicht als Objekte von besonderer Bedeutung für die Sicherheit oder die Verteidigung des Staates eingestuft wurden, Objekten der kritischen Infrastruktur, wenn sie mit einem Zeichen versehen sind, das dieses Verbot zum Ausdruck bringt,
2) Personen oder bewegliche Gegenstände, die sich in den im Punkt 1 genannten Objekten befinden.“
Da kommt mir gleich die folgende Frage in den Sinn: Was ist mit den Fotos, die zwar nicht die verbotenen Objekte zeigen, aber von diesen Orten aus gemacht wurden, wie mein unteres Foto? Die Brücke sieht man eigentlich nicht, nur ein Stückchen vom Pfeiler. Oder ist der Ausblick von dorthin auch verboten?
Fürchte dich!
„Seit dem 17. April 2025 gilt in Polen ein umfassendes Fotografierverbot für militärisch und strategisch wichtige Einrichtungen und Objekte wie zum Beispiel Militäranlagen, Lager strategischer Reserven, Brücken, Viadukte, Tunnel, bestimmte Seehäfen, Einrichtungen der Kommunikationsinfrastruktur sowie Einrichtungen der Polnischen Nationalbank und der Bank Gospodarstwa Krajowego. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Jedes betroffene Objekt ist mit einem Hinweis auf das Fotografierverbot gekennzeichnet, die Kennzeichnung kann jedoch unter Umständen schlecht sichtbar oder nicht eindeutig erkennbar sein. Bei Verstößen droht die Beschlagnahmung der Ausrüstung sowie Geld- oder Haftstrafen.“