Freitag, 20. Juli 2018

Diktatur eines Rechtsstaates

Gewohnheiten schwächen bekanntlich die Schärfe des Blickes: Es war schon immer so, ist also rechtens. Etiketten erfüllen eine ähnliche  Rolle: Der richtige Name soll es richten, Inhalte verliert man dabei aus dem Auge. Daher stelle ich hier meine Frage: Wie viel Diktatur versteckt sich in unserem deutschen demokratischen Staat?


                                          Der Staat baut seine Gewalt aus. Aus Minimum wird’s Maximum.

Monopol auf Gewalt


Per Grundgesetz ist der Staat dazu befugt, das Gewaltmonopol auszuüben. Und dies ausschließlich in den eng definierten Grenzen (Artikel 20 GG): für das Funktionieren des Rechtsstaates. Ich wiederhole nochmals: Die Ausübung der Gewalt kommt dann infrage, wenn das Funktionieren des Rechtsstaates es verlangt.

Der Staat gibt sich aber mit dem kleinen Finger nicht zufrieden und greift in vielen Bereichen nach der ganzen Hand.

Zum Beispiel Bildung


In Deutschland gilt es Schulpflicht. Wieso eigentlich? Wenn man sich die maroden Gebäude anschaut, wundert man sich, dass noch niemand gegen den Staat (Länder) wegen Gesundheitsgefährdung der Schüler und Lehrer geklagt hat. 

Die meisten europäischen Länder verpflichten dagegen nicht zum Besuch einer Schule, sondern zum Unterricht oder zur Bildung. Das ist ein wesentlicher Unterschied. Während man in Deutschland auf den gefängnisartigen Zwang setzt, sich in einem Gebäude vorzufinden, behalten die anderen den Sinn und Zweck des Ganzen im Auge. 

Ja, Ihr habt richtig erkannt. Ich spreche mich eindeutig gegen die Schulpflicht und für Unterrichts- oder Bildungspflicht. Weil ich davon überzeugt bin, dass der deutsche Staat sein Gewaltmonopol in diesem Fall missbraucht. 

Zum Beispiel Hartz IV


Gibt es in Deutschland einen Zwang zur Arbeit (Ich weiß, es ist eine heikle Frage)? Meine Antwort lautet: Ja! Die Hartz-IV-Empfänger werden zur Arbeit praktisch gezwungen. Haben sie eine Wahl? Nein, weil ihnen sonst Sanktionen drohen, also der Verlust des viel zu knapp berechneten Existenzminimum. 

Wobei wir in Deutschland weder eine Arbeitspflicht noch das Recht auf Arbeit (leider) haben. Das Grundgesetz sieht es auch nicht vor. „Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig“ – steht es schwarz auf weiß im Artikel 12, Absatz 3.

Gewiss ist es einfacher zu regieren, wenn man Bürger unter Druck setzt, statt mit ihnen zu diskutieren. Wohin diese Methode allerdings führt, sehen wir mit bloßem Auge. Zwang und Demokratie vertragen sich einfach nicht.

Je mehr Zwang ein Staat anwendet, desto mehr nähert er sich einer Diktatur.  Howgh.

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