Dieter Schütz / pixelio.de
No-go-Areas in den Schulen
Wenn Eltern ihre Kinder der Schule für mehrere Stunden anvertrauen, dann dürfen sie wenigstens erwarten, dass dort nichts Unrechtes passiert. Die Schule übernimmt die Verantwortung für die Schutzbefohlenen. Und zwar nicht nur während des Unterrichts. In der Praxis aber gibt es in den Schulen No-go-Areas.
„Der junge Mann, der in München neun Menschen erschoss – lesen wir auf Süddeutsche.de -, wurde laut Berichten von Mitschülern schikaniert. Sie urinierten auf seine Kleider, misshandelten ihn, nahmen ihm Sachen weg.“
Da frage ich mich: Wo waren währenddessen die Lehrer?
@grazynagintner @littlewisehen "Aber das #Mobbing findet doch außerhalb des Unterrichts statt ..." O-Ton der Klassenlehrerin meiner Tochter!— Susanne Günther (@schillipaeppa) 12. August 2016
@schillipaeppa @grazynagintner @littlewisehen Es läuft gewöhnlich während des Unterrichts weiter - aber die meisten Lehrer ignorieren das.— Martina Holst (@MartinaHolst) 12. August 2016
Wessen Schuld?
In diesem und in den ähnlichen schrecklichen Fällen scheinen die Lehrer die Seite der Täter zu ergreifen. Die Mobbing-Opfer wären selbst schuld, müsste man demnach glauben. Ein gefährliches Prinzip. Wenn man es auf andere Bereiche überträgt, wird auf einmal zum Beispiel nicht der Vergewaltiger, sondern die Vergewaltigte zum Problem (victim blaming).
Tatsächlich brauchte die Gesellschaft sehr lange (einige Länder tun sich auch heute damit schwer), bis die Vergewaltigung als Verbrechen eingestuft wurde. Seit 1997 gilt sie auch in der Ehe als eine Straftat.
Mobbing ist ein Verbrechen!
Ein gut gemeinter Tipp, den Mobbern aus dem Weg zu gehen, erinnert an die alten Ratschläge für die Frauen, sich nicht provozierend anzuziehen und zu verhalten, um die Gefahren abzuwenden.
@grazynagintner Sie sehen, hören, und sagen:"Geh den Mobbern doch einfach aus dem Weg"— Nicht Ping (@Miss_Paran0ia) 12. August 2016
Als ob man denen nachlaufen würde...
Mobbing ist eine Straftat! Auch wenn man diesen Begriff vergeblich im Strafgesetzbuch sucht. Seine „Bestandteile“ stehen jedoch unter Strafe: Körperverletzung, Nötigung, Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung. Dafür kann man die Täter zur Verantwortung ziehen. Auch wenn die Strafmündigkeit erst mit dem 14. Lebensjahr beginnt, kann ein Familiengericht für die jüngeren Täter verschiedene Maßnahmen anordnen.
Bevor es aber so weit kommt, ist die Schule, sind die Lehrer gefragt. Unternehmen sie nichts gegen Mobbing, machen sie sich unterlassener Hilfeleistung schuldig.
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