Ununterbrochen liefert die Regierung von Donald Tusk Beweise für meine These, dass sie in ihren Methoden, Maßnahme und Gesetzen die kommunistischen Prinzipien (besonders vom Kriegsrecht in Polen, ab 13.12.81) wiedergibt. Diesmal geht es um Soldaten.
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Schließung der Lücke
Laut "Rzeczpospolita" folgt die aktuelle polnische Regierung unter Tusk dem Vorschlag von Generalstaatsanwalt Dariusz Korneluk (übrigens, vom Ex-Justizminister Zbigniew Ziobro 2016 degradiert) und plant eine drastische Verschärfung von Strafen für Soldaten wegen Befehlsverweigerung,
„Die bisherigen Regelungen im militärischen Teil des Strafgesetzbuchs enthalten keine ausreichenden disziplinaren Bestimmungen für den Kriegsfall – schrieb Korneluk im vergangenen Herbst an den Justizminister und mahnte – Es besteht dringender Handlungsbedarf, um die festgestellte Lücke auf der Grundlage des Strafrechts zu schließen.“
Das Justizministerium beauftragte daraufhin die Kommission zur Kodifizierung des Strafrechts mit der Aufgabe, nach Lösungen zu suchen. Die Kommission hat inzwischen die Mission erfüllt und ihre Stellungnahme dem Ministerium ausgehändigt.
Sehnsucht nach den alten (kommunistischen) Zeiten?
Das Justizministerium scheint mit dem Ergebnis zufrieden zu sein. Die Verschärfung wird also kommen. Was steht aber in der besagten Stellungnahme?
„Nach Ansicht der Experten der Kommission sollte die Strafe mindestens fünf bis 30 Jahre betragen, was der derzeit geltenden Strafandrohung für die Wehrdienstverweigerung während einer Mobilmachung oder im Krieg entspräche. Außerdem schlägt die Kommission vor, die Befehlsverweigerung in einer Kampfsituation mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu ahnden. Dafür sprechen historische Gründe. Im Strafgesetzbuch der Polnischen Armee von 1944 und im Strafgesetzbuch von 1969 wurde die Befehlsverweigerung in einer Kampfsituation mit der strengsten Strafe bedroht – der Todesstrafe.“
Huh, das ist starker Tobak! Die Kommission beruft sich ungeniert auf die kommunistischen Gesetze. Das sind eindeutig ihre und Vorbilder. Und die Regierung, die die Ergebnisse annimmt, kopiert von Anfang an die alten, im kommunistischen Regime erprobten, Methoden und Maßnahmen.
Alternativlos gehorsam?
Genauso wie zu den Zeiten der kommunistischen Diktatoren erwähnt das polnische verschärfte Gesetz keine Ausnahmen für die Soldaten. Es gibt scheinbar keine Alternative für den blinden Gehorsam. Ein Traum aller Diktatoren!
Immerhin kennt das deutsche Gesetz die Grenzen der Gehorsamspflicht in folgenden Situationen:
„- Verstoß gegen Menschenwürde (Bsp.: Demütigung)- unzumutbarer Befehl (Bsp.: Eingriff in das Grundgesetz)- kein dienstlicher Zweck (Bsp.: Reinigen des Privat-Kfz vom Chef)Das gilt auch, wenn die Ausführung eine Straftat zur Folge hat oder bei einem groben Verstoß gegen das Humanitäre Völkerrecht.“

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