Der EuGH hat Urteil gegen Polen am 18.12. gesprochen. Geklagt hat 2023 die EU-Kommission. Damals mischte sich die EU in den polnischen Wahlkampf ein und unterstützte mit allen Kräften ihren Kandidaten Donald Tusk.
EuGH in Luxemburg
Ein Exempel statuieren
Das Urteil ist präzedenzlos. Darauf weist Prof. Ireneusz Kamiński von der Polnischen Akademie der Wissenschaften (PAN) hin. Es beruht nämlich auf einer Grundlage, die in dieser Form noch nicht derart klar formuliert wurde. Hier stellt die EuGH fest, dass Zweifel hinsichtlich des EU-Rechts und seiner Auslegung ausschließlich der EuGH klären kann.
Anscheinend will man an Polen ein Exempel statuieren. In diesem Urteil erwacht der Geist von Angela Merkel und ihrer zentralistischen Vision der EU auf. Dieser Geist muss jeden erschrecken, der jemals in Berührung mit dem ehemaligen Ostblock kam.
Dynamisch, sehr dynamisch
Professor Kamiński gibt in diesem Zusammenhang einen sehr interessanten Kommentar ab:
“Aber die Auslegung des EU-Rechts ist dynamisch, manchmal sehr dynamisch, und unterscheidet sich von der Auslegung, die zum Zeitpunkt des Beitritts der einzelnen Staaten in die EU angenommen wurde. Das heißt, das derzeitige EU-Recht unterscheidet sich von dem zum Zeitpunkt des EU-Beitritts. Dies kann zu Spannungen zwischen dem EuGH und den Verfassungsgerichten führen“,
Lasst Euch diese Feststellung auf der Zunge zergehen: Man einig sich vertraglich, also verbindlich, und danach wird der Vertrag einseitig verändert. Wow!
Die Quelle des Rechts?
Wie es aussieht, hat der EuGH selbst seine Befugnisse erweitert,
Ein Gericht soll zwar das Recht sprechen, aber nicht selbst Gesetze schreiben. In dieser wundersamen Ausdehnung der Befugnisse von der EuGH verbirgt sich eine echte Gefahr für die EU und die Freiheit als ihr Motto.
.jpg)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen